4.4. Schliesslich lag der angefochtenen Verfügung das neurologisch-psychiat- rische SMAB-Gutachten vom 18. August 2021 zugrunde. Die SMAB-Gut- achter stellten keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Folgende Diagnosen hätten keine Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (VB 183.1 S. 8): "1. Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte Episode (ICD-10: F33.0) 2. Benzodiazepin-Abhängigkeit (ICD-10: F13.2) 3. Aktenkundig Restless-Legs-Syndrom (ausreichend behandelt) ohne Symptome z. Zt. 4. Inzidentelles Mikroaneurysma der AcoA