4.3. Im neurologisch-psychiatrischen Gutachten der Dres. med. B. und C. vom 24. September 2019 stellten die Gutachter keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Gemäss interdisziplinärer Gesamtbeurteilung hätten folgende Diagnosen keine Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (VB 144.3 S. 3 f.): "Langgezogene depressive Störung, derzeit leichte depressive Episode mit somatischem Syndrom F 32.01 Organisch nicht begründbare Halbseitensymptomatik links Restless legs-Syndrom; medikamentös mit Madopar beherrscht Kurzstreckige leichtgradige Stenose der linken Arteria vertebralis im V2- Segment; ohne klinische Relevanz