Die Beschwerdeführerin sei "momentan" nicht arbeitsfähig (VB 22 S. 5). Sodann diagnostizierte Dr. med. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, im Verlaufsbericht vom 13. Juni 2014 eine anhaltende mittel- bis schwergradig ausgeprägte depressive Episode im Rahmen einer rezidivierenden depressiven Störung (VB 26 S. 2). Die bisherige Tätigkeit und auch andere Tätigkeiten seien der Beschwerdeführerin nicht mehr zumutbar; die Arbeitsfähigkeit auch für leichte Arbeiten sei "klar auf 0% reduziert" (VB 26 S. 4 f.).