3.2.2. Der Beschwerdegegnerin lag im Zeitpunkt der rentenzusprechenden Verfügung vom 20. Februar 2015 (VB 46) unter anderem der Austrittsbericht der Klinik H. vom 14. April 2014 vor. Die Ärzte diagnostizierten eine schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen (ICD-10 F32.3) und als Nebendiagnosen eine Agoraphobie mit Panikstörung (ICD- 10 F40.01), einen Verdacht auf eine posttraumatische Belastungsstörung (ICD-10 F43.1), einen sozialen Rückzug (Z60.8), Restless legs, ein chronisches Zervikalsyndrom, eine arterielle Hypertonie und einen "St.n. Hysterektomie 09/13" (VB 22 S. 2). Die Beschwerdeführerin sei "momentan" nicht arbeitsfähig (VB 22 S. 5).