2.8. Mit Schreiben vom 14. September 2022 ersuchte die Instruktionsrichterin die Beschwerdeführerin, innert 10 Tagen mitzuteilen, ob sie an der beantragten öffentlichen Verhandlung festhalte. Mit Eingabe vom 26. September 2022 verzichtete die Beschwerdeführerin auf die Durchführung einer solchen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin die bisherige Rente der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 11. Januar 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 197) zu Recht per 30. November 2015 aufgehoben hat.