2.7. Mit Replik vom 5. Mai 2022 reichte die Beschwerdeführerin weitere Unterlagen ein und stellte zudem folgende Rechtsbegehren: " 1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Beschwerdeführerin eine ganze Rente ab 30.11.2015 weiterführend auszurichten. 2. Eventualiter sei die Causa an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen zwecks Anordnung eines polydisziplinären Gutachtens. 3. Eventualiter sei seitens des angerufenen Versicherungsgerichtes eine Begutachtung anzuordnen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 5. Es sei eine öffentliche Verhandlung durchzuführen." -4-