der Rente. In ihrem Schreiben vom 14. Februar 2022 (Datum Poststempel) ersuchte sie sodann um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2.2. Mit Eingabe vom 2. März 2022 beantragte die unterdessen anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege auch für die anwaltliche Verbeiständung sowie Akteneinsicht. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 7. März 2022 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und mit Wirkung ab 2. März 2022 lic. iur. Urs Hochstrasser, Rechtsanwalt, Aarau, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter ernannt.