Gutachten vom 18. August 2021). Die im Rahmen des Vorbescheidverfahrens zusätzlich eingereichten medizinischen Unterlagen legte die Beschwerdegegnerin den SMAB-Gutachtern vor, wozu diese mit Schreiben vom 10. Dezember 2021 Stellung nahmen. Schliesslich hob die Beschwerdegegnerin die Rente mit Verfügung vom 11. Januar 2022 rückwirkend per 30. November 2015 auf. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 9. Februar 2022 (Datum Poststempel) fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Weiterausrichtung -3-