Eine Intensivierung der Behandlungsmassnahmen bessere das Vermeidungsverhalten und vermöge die berufliche Leistungsfähigkeit zu steigern (VB 65 S. 24 f.). Auch bei Ausschöpfen aller sinnvollen therapeutischen Optionen sei nicht davon auszugehen, dass "kurz- bis mittelfristig eine wesentliche Steigerung der medizinisch-theoretischen Arbeitsfähigkeit über das derzeit höchstens beurteilbare Mass von 50 % in Bezug zu angestammter Tätigkeit bzw. von 70 % im Hinblick auf eine störungsadaptierte Verweistätigkeit" zu erwarten sei (VB 65 S. 24). Darin ist kein Widerspruch zu erkennen.