Im Übrigen präzisierte Dr. med. C. in der Stellungnahme vom 23. September 2021, dass seine Arbeitsfähigkeitsbeurteilung nicht nur gestützt auf die Mini-ICF-APP erfolgt sei, sondern aus einer Bilanzierung der Ressourcen und Defizite mit u.a. einer Konsistenz- und Plausibilisierungsprüfung, dem psychopathologischen Befund und der funktionellen Leistungsprüfung in der Mini-ICF-APP (VB 75 S. 9). Somit erübrigen sich weitere Ausführungen zu den Rügen betreffend die einzelnen Mini-ICF-APP-Fähigkeiten. -6-