4.4. 4.4.1. Dr. med. C. leitet ausführlich und nachvollziehbar die Diagnose einer hypochondrischen Störung her (VB 65 S. 19 ff.; unter Ausschluss anderer Diagnosen: VB 65 S. 21 f.). Auch die behandelnde Psychiaterin hatte dieselbe Diagnose gestellt (Bericht von Dr. med. J. vom 25. Februar 2020, VB 49 S. 5). Die Beschwerdeführerin rügt jedoch die vom Gutachter abgegebene Einschätzung ihrer verbleibenden Arbeits- und Leistungsfähigkeit.