4.2. Seit dem 14. März 2016 befindet sich die Beschwerdeführerin in regelmässiger Kontrolle bei Dr. med. I., Facharzt für Neurologie (Bericht vom 16. März 2016, VB 43 S. 19 f.). Aus dessen Berichten gehen keine relevanten neurologischen Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer Epilepsie hervor (diverse Berichte in VB 43). Entsprechendes wird von der rechtsvertretenen Beschwerdeführerin auch nicht vorgebracht. Ebenso wenig gehen aus den Akten Hinweise auf anderweitige somatisch bedeutsame Gesundheitsstörungen hervor.