1. Nachdem die Beschwerdegegnerin den Anspruch auf berufliche Massnahmen der 1967 geborenen Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 21. September 2012 abgewiesen hatte, meldete sich diese am 15. Dezember 2019 erneut zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin holte medizinische Berichte ein und veranlasste eine psychiatrische Begutachtung bei Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, T.. Gestützt auf das am 28. Mai 2021 erstattete Gutachten stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 2. Juli 2021 in Aussicht, das Rentenbegehren abzuweisen.