5.3. Gemäss den Einschätzungen der medexperts-Gutachter ist die Beschwerdeführerin in einer angepassten Tätigkeit im Rahmen eines zumutbaren Pensums von sechs Stunden täglich (je drei Stunden vor- und nachmittags) zu 60 % arbeitsfähig. Das Zumutbarkeitsprofil besteht im Wesentlichen darin, dass eine Tätigkeit hauptsächlich im Sitzen und nicht im Knien oder in einer Kauerstellung ausgeführt werden darf. Ferner dürfen höchstens 10 kg getragen werden, dies indes nicht repetitiv (vgl. E. 2).