Somit bestehe ab November 2018 keine Arbeitsfähigkeit mehr in der bisherigen Tätigkeit bzw. eine Arbeitsfähigkeit von 60 % in einer angepassten Tätigkeit. Nach der im Januar 2019 durchgeführten Magenbypasskorrektur mit Nabelhernienverschluss habe postoperativ bei einer Wundheilungsstörung im Nabelbereich mit nässender Wunde und anfänglicher Wunddehiszenz bis zum 14. Mai 2019 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit für jegliche Tätigkeiten bestanden (VB 50.1 S. 9).