Ferner dürften keine Arbeiten im Knien oder in Kauerstellung durchgeführt werden. Das Heben von Lasten vom Boden auf Tischhöhe und das beidhändige Tragen auf Beckenhöhe dürften für Lasten bis 10 kg erfolgen, dies jedoch nicht repetitiv. Wegen der chronischen Schmerzen sei die Ermüdbarkeit erhöht, was zu einer zusätzlichen Einschränkung der Arbeitsfähigkeit führe. In den Unterlagen finde sich ein erster Arztbericht vom 14. November 2018, in welchem die Diagnose "invalidisierende[] Gonarthrosen" gestellt worden sei. Somit bestehe ab November 2018 keine Arbeitsfähigkeit mehr in der bisherigen Tätigkeit bzw. eine Arbeitsfähigkeit von 60 % in einer angepassten Tätigkeit.