2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre medex- perts-Gutachten vom 17. Februar 2021. Dieses umfasst eine allgemeinmedizinische, eine orthopädische, eine psychiatrische sowie eine neurologische Beurteilung. Die Gutachter stellten folgende Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 50.1 S. 7): "- Pangonarthrosen beidseits, femorotibial-medial betont (ICD-10: M17.0)"