Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1974 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 23. Dezember 2018 unter Hinweis auf "Meniskus/Arthrose/Diabetes" bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der darauffolgenden Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin unter anderem durch die medexperts AG polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 17. Februar 2021). Ferner veranlasste sie eine Abklärung der Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich an Ort und Stelle (Bericht vom 18. Juni 2021).