Wie vom Beschwerdeführer vorgebracht mag es zwar zutreffen, dass die angestammte Tätigkeit "nicht mehr in dieser Form" besteht, hat der Beschwerdeführer doch seinen Betrieb massgeblich aus (invaliditätsfremden) Gründen wie der Konjunkturlage (insbesondere die Wirtschaftskrise im Jahr 2009; vgl. VB 69 S. 3 ff.) und aufgrund des Verlusts von Grosskunden an die ausländische Konkurrenz (vgl. VB 252.3 S. 3; 252.6 S. 3) umgestellt und eine Neuausrichtung vorgenommen (vgl. VB 252.6 S. 3).