Die ohne Weiteres nachvollziehbar begründete Beurteilung von RAD-Arzt Dr. med. E. findet schliesslich auch eine Stütze in den Berichten der behandelnden Ärzte: So geht aus dem Bericht des Kantonsspitals F. vom 11. Mai 2021 hervor, dass vom 5. bis 13. Mai 2021 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden habe und das Heben schwerer Lasten von über 5 kg für die nächsten vier Wochen vermieden werden solle (VB 253 S. 5). Anderweitige ärztliche Berichte, welche gesundheitliche Beeinträchtigungen mit längerdauernden Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit attestieren, liegen nicht vor.