Eine angepasste Tätigkeit müsse entweder im Idealfall nur administrativer Art sein oder leichte Tätigkeiten und nur kurzzeitig auch mittelschwere Arbeiten erfordern. Durchgeführt werden könnten aus rein orthopädischer Sicht Tätig- -6- keiten unter Vermeidung von regelmässigem Heben und Tragen von Lasten über 5 kg und Arbeiten über Schulterhöhe sowie Tätigkeiten mit extremen Bewegungsausschlägen der Halswirbelsäule. Die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit treffe spätestens seit der Feststellung der degenerativen Veränderungen an der Halswirbelsäule im September 2016 zu (VB 252.1 S. 13).