Vorliegend ist dies die Verfügung vom 5. Januar 2012 (VB 92). In medizinischer Hinsicht beruhte diese auf der Beurteilung von RAD-Arzt Dr. med. E., Praktischer Arzt und Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, der mit Stellungnahme vom 5. April 2011 davon ausging, aufgrund chronifizierter muskuloskelettaler Schmerzen sei die Einschränkung bei körperlicher Belastung nachvollziehbar. Bei Büroarbeiten (Büro/Beratung/Verkauf) mit der Möglichkeit des Positionswechsels sei die Arbeitsfähigkeit jedoch nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt (vgl. VB 80 S. 1 f.).