"1. Dem Beschwerdeführer sei eine ganze Rente zuzusprechen 2. Eventualiter sei ein Gerichtsgutachten anzuordnen. 3. Eventualiter sei die Causa an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen zwecks Erhebung des rechtsgenüglichen Sachverhaltes. 4. Es sei ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 2. März 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.