der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, hielt die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit dem RAD mit Verfügung vom 6. Januar 2022 an ihrem Vorbescheid fest. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 6. Januar 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 8. Februar 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: