1.3. In der Folge aktualisierte die Beschwerdegegnerin die medizinischen Akten und liess den Beschwerdeführer nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) durch das Zentrum für Medizinische Begutachtung (ZMB), Basel, polydisziplinär begutachten; das ZMB-Gutachten wurde am 27. Mai 2021 erstattet. Nach Abklärungen in erwerblicher Hinsicht stellte die Beschwerdegegnerin mit Vorbescheid vom 26. August 2021 einen unveränderten Anspruch auf eine halbe Invalidenrente in Aussicht. Nachdem -3-