1.2. Im August 2017 hob die Beschwerdegegnerin von Amtes wegen eine weitere Revision an. Basierend auf dem Bericht Selbstständigerwerbende vom 23. Oktober 2018 hob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 16. April 2019 die Invalidenrente des Beschwerdeführers auf. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2019.386 vom 17. Dezember 2019 teilweise gut, hob die Verfügung vom 16. April 2019 auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.