1. 1.1. Der 1963 geborene Beschwerdeführer ist Inhaber und Geschäftsführer der D. AG, Q., welche gemäss Handelsregistereintrag im Wesentlichen den Betrieb einer Fahrzeug-Werkstatt sowie einer mechanischen Werkstätte bezweckt. Am 24. Oktober 2000 meldete er sich wegen Rücken- und Schulterbeschwerden bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin holte medizinische Berichte ein.