Für eine richtungsgebende Verschlimmerung eines stummen Vorzustands der als "eher unspezifisch" beschriebenen Fussschmerzen (Bericht des Spitals F. vom 6. April 2021, VB II 156 S. 2) durch die versicherten Ereignisse gibt es weder Hinweise in den Akten noch belegt der Beschwerdeführer diese Ausführungen mit ärztlichen Berichten. Ein Vorzustand im Bereich des linken Fusses ist einzig für das MTP-I-Gelenk (Metatarsophalangealgelenk) ersichtlich (Bericht des Kantonsspitals G. vom 24. September 2019, VB II 17), nicht aber für das durch den Unfall vom 26. Juli 2019 tangierte Tarsometatarsale-Gelenk (für dessen degenerative Veränderungen die Beschwerdegegnerin eine Integritätsentschädigung