4.4. Für eine richtungsgebende Verschlimmerung eines stummen Vorzustands der als "eher unspezifisch" beschriebenen Fussschmerzen (Bericht des Spitals F. vom 6. April 2021, VB II 156 S. 2) durch die versicherten Ereignisse gibt es weder Hinweise in den Akten noch belegt der Beschwerdeführer diese Ausführungen mit ärztlichen Berichten.