4.1. Er verweist dabei auf eine Stellungnahme von Dr. med. univ. C. vom 18. Dezember 2019 (VB II 36), in welcher dieser aufgrund der (damals) vorliegenden Dokumentation und dem Verlauf eine berufliche Umorientierung für unumgänglich erachtete. Seither habe sich keine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustands eingestellt. Es sei darauf abzustellen.