3.2. Nach Durchsicht der Akten hielt Kreisarzt Dr. med. univ. C. in der ärztlichen Beurteilung vom 3. März 2021 fest, die unfallbedingten Verletzungen am linken Fuss und linken Ellbogen seien ohne relevanten Einfluss auf das Belastbarkeitsprofil als Gipser. Die in den Akten dokumentierten degenerativen Veränderungen am Skelett (OSG und USG links, aktivierte Plantarfasciitis rechts, Grosszehengrundgelenksarthrose rechts, Kniegelenk links, Wirbelsäule) sowie die Herzprobleme stünden in keinem Zusammenhang mit den Unfallereignissen (VB II 149). Nach Durchsicht der Arbeitsplatzbeschreibung (VB II 186) hielt Dr. med. univ.