"1. Es sei der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 5. Januar 2022 aufzuheben und es sei diese zu verpflichten, dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. 2. Eventualiter seien weitere medizinische Abklärungen zu den Folgen der Unfälle vom 15. Mai 2019 und vom 26. Juli 2019 zu tätigen und es sei im Anschluss erneut über die Versicherungsansprüche des Beschwerdeführers zu entscheiden. 3. Unter o/e-Kostenfolge."