Gemäss Dr. med. G. würden zudem noch weitere Beschwerden bestehen, unter anderem eine mittelschwere Depression. Die Beschwerdeführerin sei bereits seit dem Jahr 2016 erheblich psychisch angeschlagen (VB 48 S. 3 f.). Dies findet in den weiteren Akten insofern eine Stütze, als im Bericht des Kantonsspitals B. vom 2. November 2021 – unter anderem – die Verdachtsdiagnose einer reaktiven Depression, Differentialdiagnose (DD) Anpassungsstörung, gestellt wurde (VB 61 S. 3). Die Beschwerdeführerin habe von einer "grob stabilen" psychischen Situation berichtet. Vor einigen Monaten habe sie eine sehr schwere Phase erlebt, wobei sie ganz starke suizidale Gedanken gehabt habe.