der Arbeitsfähigkeit von 20-30 % in einer entsprechend angepassten Tätigkeit ergibt. Bezüglich der angestammten Tätigkeit stellte RAD-Arzt Dr. med. D. sodann einzig fest, diese sei aufgrund der eingeschränkten Motorik der linken Hand nur noch "eingeschränkt möglich" (VB 45 S. 4), ohne dabei die neuropsychologische Störung zu erwähnen, obwohl die angestammte Tätigkeit der Beschwerdeführerin im Projektcontrolling wohl -6-