4. 4.1. 4.1.1. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, die Beurteilung von RAD-Arzt Dr. med. D. sei nicht nachvollziehbar. Nebst den neuropsychologischen Beschwerden würden insbesondere die Behinderung des linken Arms und der linken Hand, Konzentrationsstörungen, rezidivierende Schwindelanfälle und eine Depression ihre Arbeitsfähigkeit (auch) in quantitativer Hinsicht einschränken (vgl. Beschwerde S. 5 ff.). -5-