Mit weiterer Stellungnahme vom 9. Dezember 2021 hielt RAD-Arzt Dr. med. D. fest, zwar sei neu eine Epilepsie diagnostiziert worden, unter der eingeleiteten Behandlung seien aber keine "neuen Ereignisse" aufgetreten. Grundsätzlich begründe eine gut eingestellte Epilepsie keine wesentliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in quantitativer Hinsicht. So sei zu Behandlungsbeginn in der Regel keine Fahrtüchtigkeit gegeben, und auch Arbeiten mit Gefahr der Fremd- oder Eigengefährdung seien grundsätzlich nicht möglich.