4.1.4. Vor diesem Hintergrund vermag die orthopädische Einschätzung im PMEDA-Gutachten vom 5. Oktober 2022 nicht zu überzeugen. Dr. med. F. äusserte sich ferner einzig zur Stellungnahme von Kreisarzt Dr. med. C. vom 30. November 2021 (S. 90 des PMEDA-Gutachtens; VB 176). Dessen ausführlich begründete Einschätzung findet sich indes in seiner Stellungnahme vom 3. Mai 2021 (VB 152). Dem orthopädischen Teil des PMEDA- Gutachtens vom 5. Oktober 2022 fehlt es damit auch an einer zureichenden Auseinandersetzung mit den relevanten medizinischen Vorakten.