4.1.3. Der orthopädische Gutachter Dr. med. F. gab weiter an, die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in dessen angestammter Tätigkeit könne mittels verschiedener Massnahmen (physiotherapeutische Detonisierung des Schultereckgelenks, gegebenenfalls orale Steroidtherapie oder "eine Injektionsbehandlung", Tragen einer Schultergelenksbandage) noch gesteigert werden (S. 94 des PMEDA-Gutachtens). Dabei nahm er indes keinerlei Bezug auf bereits durchgeführte Massnahmen dieser Art. So fanden nach Lage der Akten physiotherapeutische Massnahmen statt (vgl. VB 39 und VB 56). Auch wurde eine Schultergelenksbandage abgegeben (vgl. VB 22).