G. schliesslich beschrieb den Beschwerdeführer als "sportlich" mit "beschwielte[n] Händen". Es hätten sich im Rahmen der Untersuchung keine Schmerzbeeinträchtigung und eine "normale Beweglichkeit des linken Arms" gezeigt (S. 114 des PMEDA-Gut- achtens). Indes bestünden "mehrere Indizien auf eine bewusste Verdeutlichung bei der Beschwerdepräsentation" respektive "Hinweise auf eine Aggravation" (S. S. 119 f. des PMEDA-Gutachtens).