Dieser hielt im Wesentlichen fest, die im PMEDA-Gutachten vom 5. Oktober 2022 attestierte "zeitliche Leistungseinschränkung" betreffend die angestammte Tätigkeit sei nicht nachvollziehbar. Nicht nur fehle es für die vom Beschwerdeführer beklagten "intensiven Schmerzen" an einem pathologischen Korrelat, sondern es bestünden aufgrund der Handbeschwielung sowie der fehlenden Muskelatrophie im Schultergürtel auch keinerlei Hinweise für die geltend gemachte körperliche Schonung seit zwei Jahren.