Aus orthopädischer Sicht wurde als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit eine "Schultereckgelenksdistorsion Tossy I-II links 06/2020 mit posttraumatischem Reizzustand" beschrieben (vgl. S. 9 f. des PMEDA-Gutachtens). Die Gutachter hielten zusammenfassend fest, dem Beschwerdeführer sei die angestammte Tätigkeit als Automechaniker aus gesamtmedizinischer Sicht seit Juli 2020 in einem vollen Pensum zumutbar, indes bestehe eine orthopädisch begründete Leistungseinschränkung von 50 %.