2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 25. April 2022 wurde das Beschwerdeverfahren "bis zum Vorliegen des IV-Gutachtens sistiert" und der Beschwerdeführer angehalten, das fragliche Gutachten nach dessen Erhalt umgehend dem Gericht einzureichen. 2.5. Am 1. November 2022 reichte der Beschwerdeführer das am 5. Oktober 2022 von der PMEDA AG, Zürich, erstattete Gutachten ein. In der Folge hob die Instruktionsrichterin die Sistierung des Beschwerdeverfahrens mit Verfügung vom 3. November 2022 auf. Die Parteien hielten mit ihren weiteren Eingaben vom 7. beziehungsweise 13. Dezember 2022 an ihren jeweiligen Anträgen und deren Begründung fest.