2.3. Die vom Beschwerdeführer gegen den Entscheid des hiesigen Versicherungsgerichts vom 25. Mai 2021 und gegen das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn vom 25. August 2021 erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hiess das Bundesgericht mit Urteil 8C_652/2021 vom 26. Januar 2022 gut, hob den Nichteintretensentscheid des Versicherungsgerichts vom 25. Mai 2021 auf und wies die Sache an das Versicherungsgericht zurück, damit dieses materiell über die Beschwerde gegen den Einspracheentscheid vom 23. März 2021 entscheide. 2.4. Das Versicherungsgericht erfasste dieses Verfahren unter der Verfahrensnummer VBE.2022.53.