Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend AVIG; Erlass Rückforderung (Einspracheentscheid vom 23. März 2021) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1986 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 7. November 2016 zur Arbeitsvermittlung an und stellte am 16. Juni 2017 Antrag auf Arbeitslosenentschädigung ab dem 7. November 2016. In der Folge richtete ihm die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau (Arbeitslosenkasse) ab dem 7. November 2016 Taggelder aus. Per 30. Juni 2018 wurde er von der Arbeitsvermittlung abgemeldet, weil er selber eine Stelle gefunden hatte.