Gemäss ambulantem Bericht des Kantonsspitals C. vom 18. September 2017 hat die Beschwerdeführerin nach dem am 13. Juni 2017 durchgeführten diagnostisch/therapeutischen Sakralblock auf die Vornahme weiterer Infiltrationen verzichtet (vgl. in VB 150 S. 17 f.). Gemäss eigenen Angaben hat sie in der Folge bis im Mai 2020 auch ausserhalb des Kanontsspitals C. keinen Arzt aufgesucht, welcher über einen zur Behandlung von Wirbelsäulenbeschwerden einschlägigen Facharzttitel verfügte -7-