Bezüglich der funktionellen Auswirkungen der Befunde bzw. Diagnosen wird in der interdisziplinären Gesamtbeurteilung ausgeführt, das Asthma bronchiale und die orthopädischen Bildbefunde bedingten eine qualitative Minderung der Belastbarkeit, sodass nur noch in angepassten Tätigkeiten eine Arbeitsfähigkeit bestehe. In einer entsprechend adaptierten Tätigkeit sei die Beschwerdeführerin seit 2006 zu 100 % arbeitsfähig (VB 164.2 S. 10 f.).