1.3. Die Beschwerdegegnerin aktualisierte in der Folge die medizinischen Akten und liess die Beschwerdeführerin bei der PMEDA AG, Zürich (PMEDA), polydisziplinär begutachten. Nach Eingang des am 9. August 2021 erstatteten PMEDA-Gutachtens vom 29. Juli 2021 und Durchführung des Vorbescheidverfahrens sowie Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD), wies sie das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 3. Januar 2022 ab. -3- 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 4. Februar 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: