Unfallereignis und auch altersentsprechend dem natürlichen Verlauf zu erwartendes deutlich erhöhtes Risiko für eine Ruptur der Supraspinatussehne. Diese Konstellation erkläre zusätzlich zu den vorhergehenden Ausführungen hinreichend die vorliegende Teilruptur. Zudem sei der vorliegende Pathomechanismus (Kontusion der Schulter) entsprechend der einschlägigen medizinischen Fachliteratur nicht geeignet, eine Verletzung der Supraspinatussehne zu verursachen. Zusammenfassend sei festzustellen, dass die vorliegenden Befunde und insbesondere die zur Diskussion stehende Teilruptur der Supraspinatussehne ausschliesslich vorbestehend degenerativer Natur seien.