3.1.2. Nachdem der behandelnde Arzt Dr. med. D., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Kantonsspital E., am 29. September 2020 festgehalten hatte, der Unfall vom 29. Juni 2020 habe einen wahrscheinlich geringen degenerativen Vorzustand richtungsweisend verschlechtert, weshalb die Unfallkausalität weiterhin gegeben sei (VB 54 S. 1), führte der Kreisarzt Dr. med. univ. C. am 9. Oktober 2020 aus, es bestehe bei der Beschwerdeführerin sowohl im vorliegenden konventionellen Röntgen als auch in den Arthrographiebildern ein kritischer Schulterwinkel von ca. 40° und somit eine Prädisposition für ein von einem