4. 4.1. Die Beurteilung von Dr. med. D. vom 1. Juli 2021 erging in Kenntnis der Vorakten (VB 61 S. 2). Dr. med. D. führte aus, die am 9. Januar 2018 berichtete "Instabilität des linken Kniegelenks mit lateraler sowie anteroposteriorer Instabilität" habe zu keiner Diagnose „geführt“ (vgl. VB 2 S. 4). "Typische Befunde einer Epocondylopathia humeri radialis rechts" und ein "Impingement der linken Hüfte" könnten ebenso wie "Plattfüsse beidseits mit Überlastung der Vorfüsse" (vgl. VB 2 S. 4) klar nicht als ausgewiesenes organisches Substrat der geltend gemachten Beschwerden qualifiziert werden.